Alle Informationen zur Nutzungsausfalltabelle 2022!

Das sollten Sie über die Nutzungsausfalltabelle wissen.

Der Inhalt dieser Internetseite beschäftige sich mit dem Thema Nutzungsausfall und Nutzungsausfallentschädigung für Kraftfahrzeuge. Dabei liegt der Fokus auf PKW, Transportern, Geländewagen und Krafträdern. Die Berechnung von Nutzungsausfallentschädigung für Lastkraftwagen ist nicht Gegenstand der hier aufgeführten Betrachtung und Ausführungen.

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Was ist eine Nutzungsausfalltabelle?

Nutzungsausfalltabellen im Kraftfahrzeugbereich werden im Rahmen der Unfallbearbeitung benötigt. Aus ihnen ist ersichtlich, welche Entschädigung pro Tag der Unfallverursacher dem Geschädigten dafür bezahlen muss, dass dieser sein Fahrzeug während der Dauer der Reparatur oder bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges nicht nutzen kann.

Die Nutzungsausfalltabelle listet alle gängigen Fahrzeugmodelle von Pkw, Transportern, Geländewagen und Krafträdern auf weist für jedes Fahrzeug den Nutzungsausfallbetrag pro Tag und die dazugehörige Ausfallgruppe zu. Unfallbeteiligte und Schadenregulierer können hier also den Nutzungsausfall pro Tag der am Unfall beteiligten Fahrzeuge entnehmen porno biqle und gegenüber der Seite des Schädigers als so genannte Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Nahezu jedes KFZ kann aufgrund seiner Modellbezeichnung, seiner Motorisierung, seines Hubraums, der Karosserie (Kombi, Limousine, Cabriolet, etc.) identifiziert werden. Die Nutzungsausfalltabelle weist dann für jedes Fahrzeugmodell den Nutzungsausfallwert pro Tag in EUR aus.

Die Nutzungsausfalltabellen stellen damit eine einheitliche Grundlage zur Bemessung der Höhe von Nutzungausfallentschädigungen im Rahmen von Verkehrsunfällen dar und vereinfachen damit den gesamten Prozess der Schadenregulierung.

Wie wird ein Nutzungsausfall berechnet?

Der Berechnung des Nutzungsausfalls liegen die Vorhaltekosten eines jeden Fahrzeugs zugrunde. Dies sind die Kosten, die entstehen, damit das Fahrzeug überhaupt zur Verfügung steht und im Straßenverkehr genutzt werden kann (z.B. Versicherungskosten, Zulassungskosten, Wartung, etc.).
Um die Nutzungsausfallentschädigung zu berechnen, werden zunächst die Vorhaltekosten des Fahrzeugs pro Tag ermittelt.
Als Ergebnis einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation auf Faktorenbasis kann man hieraus anschließend die Nutzungsausfallentschädigung für jedes KFZ kalkulieren.
Abschließend wird des KFZ auf Grundlage des berechneten Nutzungausfalls in eine Nutzungsausfallgruppe eingeordnet.

Wann wird eine Nutzungsausfalltabelle benötigt?

Die Nutzungausfalltabelle 2022 weist für das Jahr 2022 die Nutzungsausfallwerte für die mehr als 80.000 Kfz – Modelle aus, die sich derzeit im Einsatz auf Deutschlands Straßen befinden. Bei Unfällen im Kfz Bereich, hat der Geschädigte das Recht, seine Mobilität weiter aufrecht erhalten zu können.

Auf Grundlage der gängigen Rechtssprechung kann er sich hierbei entweder dazu entscheiden, für die Dauer der Reparatur seines Fahrzeugs einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen oder alternativ auf ein Mietfahrzeug zu verzichten und statt dessen den für sein Fahrzeug im Schadenjahr gültigen Nutzungsausfall pro Tag vor der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Die entspreche Höhe des täglichen Nutzungsausfalls entnimmt der Schadenregulierer der jeweils aktuellen Version der Nutzungsausfalltabelle und errechnet hieraus auf Grundlage der Dauer, die das beschädigte Fahrzeug dem Geschädigten nicht zur Verfügung steht, die gesamte Summe der Nutzungsausfallentschädigung.

Wie kann ich einen Nutzungsausfall geltend machen?

Der Nutzungsausfall wird in der Regel durch einen Kfz.-Gutachter oder durch den Rechtsanwalt des Geschädigten vor der Haftpflicht-Versicherung des Schädigers geltend gemacht.

Hierfür erstellt der Kfz.-Sachverständige ein Gutachten über den Zustand der verunfallten Fahrzeuges und erörtert detailliert den erforderlichen Reparaturaufwand oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dieses Gutachten wird anschließend in der Regel direkt vom Gutachter an die Kfz Haftlich-Versicherung des Schädigers weiter geleitet.

Sollte der Geschädigte die Dienste eines Rechtsanwalts bedienen, um seinen Anspruch gegenüber der Versicherung geltend zu machen, teilt dieser Gruppe und Höhe der Nutzungsausfallentschädigung für das betroffene Fahrzeug mit.

Alternativ kann sich der Geschädigte auch direkt bei der Versicherung des Unfallverursachers über die Höhe des Nutzungsausfalls für sein Kfz informieren.

Welcher Nutzungsausfall steht mir zu?

Die Höhe des Nutzungsausfalls ist von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich. Generell liegt die Höhe bei günstigeren Kleinwagen bei etwa EUR 24,- pro Tag und reicht bis zu etwa EUR 180,- pro Ausfalltag bei KFZ der Luxusklasse. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird für jedes Jahrzeug jährlich neu berechnet und kann der jeweils gültigen Version der aktuellen Nutzungsausfalltabelle entnommen werden.

Es ist also für jedermann leicht möglich, sich über die Höhe des ihm für sein Kfz zustehenden Nutzungsausfalls zu informieren. In der Regel verfügen Gutachter und Rechtsanwälte über die entsprechend aktuellen Versionen der Nutzungsausfalltabellen. Der relevante Nutzungsausfall pro Tag kann also sehr leicht vom Geschädigten dort erfragt werden.

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Wird für alte Fahrzeuge der gleiche Nutzungsausfall gezahlt, wie für Neuwagen?

Die Angaben von Nutzungsausfallbetrag in EUR und Nutzungsausfallgruppe werden in den Nutzungsausfalltabellen für jedes Kfz im Zustand eines Neuwagens ermittelt und angegeben. Für ältere Fahrzeuge sind allerdings entsprechende Abschläge erforderlich. Die Rechtssprechung hat sich hier sehr einheitlich darauf ausgerichtet, dass Fahrzeuge in einem Alter von fünf bis zehn Jahren eine Gruppe niedriger eingestuft werden müssen, als die in der Nutzungsausfalltabelle angegebene Nutzungsausfallgruppe für das Modell im Zustand eines Neuwagens.

Ist das Fahrzeug älter als zehn Jahre, erfolgt eine Herabstufung um zwei Gruppen. Bei ungewöhnlich langen Ausfallzeiten wird in der Regel Seitens des Gerichts ein Wert auf Grundlage der Vorhaltekosten des KFZ ermittelt.
Auch der Zustand des Fahrzeugs kann Einfluss auf die Höhe des Nutzungsausfalls haben.

Auch hier ist allerdings der Geschädigte in der Nachweispflicht, dass z.B. sein sechs Jahre altes Fahrzeug aufgrund des vielleicht hervorragenden Pflegezustands nur eine Nutzungsausfallgruppe herab gestuft werden soll. Die Entscheidung steht hier allerdings letztendlich dem Gericht zu, sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen.

Wann und wie lange wird Nutzungsausfall gezahlt?

In der Regel wird Nutzungsausfallentschädigung bei vorliegendem Nutzungswillen des Geschädigten über die Dauer der Reparaturzeit gewährt, bzw. bis zur Beschaffung eines Neuwagens. Der Dauer der zu zahlenden Nutzungsausfallentschädigung hängt vom Nutzungswille und dem Nachweis des Geschädigten ab, dass sein Fahrzeug die Grundlage für seine tägliche Mobilität darstellt.

Die Rechtssprechung hängt hierbei vom Einzelfall ab. Bei ungewöhnlich langen Ausfallzeiten gewährt das zuständige Gericht meist einen Tagessatz, der sich im Rahmen der Vorhaltekosten des betroffenen KFZ bewegt.

Gibt es Nutzungsausfall auch für Krafträder?

Hinsichtlich der Beurteilung, ob im Rahmen eines Fahrzeugunfalls Nutzungsausfallentschädigung auch für Krafträder geltend gemacht werden kann, kommt es im wesentlichen darauf an, inwiefern der Geschädigte belegen kann, dass sein Kraftrad das primäre Fortbewegungsmittel ist, für den der Nutzungswille vorliegt und auf das er angewiesen ist. Die Rechtsprechung ist hier nicht immer ganz einheitlich. Im Einzelfall liegt die Beweislast beim Geschädigten. In der Regel wird kein Nutzungsausfall für Krafträder gezahlt, wenn beispielsweise ein weiterer Pkw auf den Namen des geschädigten angemeldet ist.

Da Nutzungsausfallentschädigung dementsprechend auch für Krafträder in Anspruch genommen werden kann, werden diese in einem separaten Abschnitt der Nutzungsausfalltabelle separat ausgewiesen. Der Aufbau der Nutzungsausfalltabelle für Krafträder entspricht dabei dem Nutzungsausfall für Pkw, Transporter und Geländewagen. Die Gruppenteinteilung und die Gruppenwerte weichen hingegen bei Krafträdern von denen der Pkw, Transporter und Geländewagen ab.

Gibt es Nutzungsausfall auch für Trikes?

Trikes bezeichnet die aktuelle Rechtssprechung überwiegend als Freizeit- oder Spaßmobile. In der Regel gibt es hierfür keinen Nutzungsausfall. Der Nachweis des Nutzungswillen und der Abhängigkeit von einem solchen Fortbewegungsmittel muss hier im Einzelfall durch den Geschädigten nachgewiesen werden, sollte er im Schadenfall einen Nutzungsausfallanspruch geltend machen wollen.

Gibt es Nutzungsausfall auch für Quads?

Quads bezeichnet die aktuelle Rechtssprechung überwiegend als Freizeit- oder Spaßmobile. In der Regel gibt es hierfür keinen Nutzungsausfall. Der Nachweis des Nutzungswillen und der Abhängigkeit von einem solchen Fortbewegungsmittel muss hier im Einzelfall durch den Geschädigten nachgewiesen werden, sollte er im Schadenfall einen Nutzungsausfallanspruch geltend machen wollen.

Gibt es Nutzungsausfall auch für Oldtimer?

Weist der Geschädigte Fahrzeughalter eines Oldtimers den Nutzungswillen nach, da er das KFZ zur täglichen Fortbewegung z.B. für den täglichen Weg zur Arbeit nutzt, ist auch für Oldtimer eine Nutzungsausfallentschädigung möglich. Die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung für diese Fahrzeuge lässt sich aufgrund der Tatsache, dass diverse Kosten für Wartung und Unterhalt oder Versicherung nicht mehr pauschal ermittelt werden können, nur individuell berechnen. Einen Ausweis von Nutzungsausfallentschädigungswerten in der Nutzungsausfalltabelle gibt es demzufolge nicht für Oldtimer.